#StopIsolation

Sachabgabezentrum Eschenhof in Gampelen. © Adrian Moser

Abgewiesene Asylsuchende müssen im Kanton Bern seit der Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs (NA-BE) in neu geschaffenen Rückkehrzentren leben. Für Betroffene bedeuten die neuen Rückkehrzentren eine enorme Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen. Ihre Bewegungsfreiheit und ihre Lebensqualität werden massiv eingeschränkt. Sie werden isoliert und der Teilhabe an der Gesellschaft wird gezielt entgegengewirkt. Wir wollen und können dies nicht akzeptieren und sind der festen Überzeugung, dass ein Recht auf Teilhabe nicht vom Aufenthaltsstatus abhängt. Solange jemensch hier lebt, ist er oder sie Teil der Gesellschaft.

Wir rufen die Zivilgesellschaft zu Widerstand und Solidarität mit den Betroffenen auf!

 

Solidarität mittels privater Unterbringung

Gemeinsam können wir uns gegen das Nothilferegime und insbesondere diese Isolationszentren wehren. Der Kanton erlaubt als Alternative zum Rückkehrzentrum die private Unterbringung bei Dritten. Wir können also den betroffenen Menschen das Leben in diesen Isolationszentren ersparen, sofern sich genügend solidarische Privatpersonen finden, die:

  • ein kostenloses/günstiges Zimmer zur Verfügung stellen,
  • die betroffene Person punktuell finanziell unterstützen,
  • und mit dem Migrationsdienst einen entsprechenden Vertrag eingehen.

So können Sie Widerstand leisten und sich mit den Betroffenen solidarisieren:

Spenden

Unterstützen Sie Betroffene mit einer Spende (Vermerk «Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende»)

Das Geld wird an die Menschen weitergegeben, die eine private Unterbringung zur Verfügung stellen. Diese finanzieren damit das angebotene Zimmer und/oder unterstützen die Person in ihren Lebenskosten.

Wohnraum zur Verfügung stellen

Schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchten.

Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie einen finanziellen Beitrag an die Miete benötigen.

Wir werden Ihnen den Kontakt zu betroffenen Personen vermitteln und freuen uns, dass Sie mit uns gemeinsam Widerstand leisten und sich mit den betroffenen Personen solidarisieren!

Kontakt aufnehmen

z

Teilen

Die Situation in den Rückkehrzentren ist unmenschlich und unhaltbar. Bitte teilen Sie diesen Aufruf in ihrem Netzwerk, damit wir möglichst viele Menschen erreichen.

 

 

Abgewiesene Asylsuchende in der Nothilfe

Menschen, die in die Schweiz flüchten und einen negativen Asylentscheid erhalten, werden ausschliesslich durch das Nothilfe-Regime «unterstützt». Artikel 12 der Bundesverfassung regelt die Nothilfe. Dieser besagt, dass die Nothilfe allen Personen, die in Not sind, ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen soll. Leider wird die Nothilfe derzeit als Anreizsystem missbraucht, um Menschen aus diesem Land zu vertreiben. Es ist zu einem Instrument verkommen, welches die Betroffenen am Leben hält, ihnen aber ein möglichst miserables Dasein auferlegt. Die Behörden machen keinen Hehl aus diesem Tatbestand. Beispielsweise steht im Leistungsvertrag von 2011 zwischen einer zentrenführenden Organisation und einer kantonalen Migrationsbehörde unter Ziele und Zwecke des Nothilfelagers: «Ein Nothilfelager bildet das letzte Auffangnetz für Ausreisepflichtige (…). Das festgelegte Setting soll dazu beitragen, dass Ausreisepflichtige sich rasch darum bemühen, selbstständig die Schweiz zu verlassen».

Es fehlt an Privatsphäre, Mobilität und Beschäftigung. Die Folgen dieser menschenunwürdigen «Hilfe» sind desaströs: Psychische und physische Beschwerden sind alltäglich. Hinzu kommt die Perspektivlosigkeit, die vielen die Hoffnung auf ein «normales» Leben raubt. Viele betroffene Personen erleben die Unterkünfte als Knäste und fragen sich, weshalb sie, ohne ein Verbrechen begangen zu haben, eine solche Strafe absitzen müssen. Nichtsdestotrotz harrt ein beachtlicher Anteil der Betroffenen über Jahre unter diesen Bedingungen aus, da eine Rückreise ins Ursprungsland für sie aufgrund der Perspektive auf noch viel schlechtere Bedingungen, aus schierer Unmöglichkeit oder gar aus Angst vor Folter und Tod nicht infrage kommt.

Rückkehrzentren als Isolationszentren

Als wäre das jetzige Nothilfe-Regime nicht schlimm genug, verschärft sich derzeit im Kanton Bern die menschenunwürdige Situation. In der Wintersession 2019 hat der Grosse Rat beschlossen, dass im Kanton Bern abgewiesene Asylsuchende neu in sogenannten Rückkehrzentren untergebracht werden sollen.

Mit NA-BE wurden hunderte Menschen von ihrem bestehenden Wohnort (in einer Wohnung oder in einer Kollektivunterkunft für Asylsuchende) in diese drei neu geschaffenen Rückkehrzentren, die sich in Gampelen, Aarwangen und Biel befinden, umplatziert. Für die rund 550 angewiesenen Asylsuchenden – darunter rund 100 Kinder – die im Kanton Bern wohnen, bedeutet dies, dass sie aus ihren sozialen Netzwerken gerissen werden. Diese aufrecht zu erhalten, ist praktisch unmöglich, da die Mobilität der Betroffenen aufgrund der sehr knapp berechneten Nothilfe und der restriktiven Anwesenheits- und Meldepflicht stark eingeschränkt ist. In den neuen Isolationszentren ist es zudem kaum möglich, sich ein neues soziales Netzwerk aufzubauen, da diese sehr abgelegen sind und die finanziellen Mittel für den öffentlichen Verkehr schlicht nicht vorhanden sind. Weiter soll in Aarwangen den betroffenen Kindern auch der Zugang zu einer öffentlichen Schule abgesprochen und der Unterricht neu im Zentrum selbst organisiert werden.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Rückkehrzenten eine Verschärfung des Nothilfe-Regimes darstellen. Sie bringen keinen Mehrwehrt und verfolgen einzig den Zweck der Isolation. Zudem herrschen in den Isolationszentren – die von der gewinnorientierten Firma ORS geführt werden – sehr restriktive Zustände. Nur wer die tägliche Unterschriftspflicht erfüllt, erhält dort Fr. 8.- pro Tag zum Überleben. Die Betroffenen dürfen weder für Geld, noch freiwillig arbeiten. Nicht mal für die Reinigung des Rückkehrzentrums werden sie entschädigt. Ihre Bewegungsfreiheit und ihre Lebensqualität werden dadurch massiv eingeschränkt. Die Teilhabe an der Gesellschaft wird gezielt unterbunden. Wir wollen und können dies nicht akzeptieren und sind der festen Überzeugung, dass ein Recht auf Teilhabe nicht vom Aufenthaltsstatus abhängt. Solange jemensch hier lebt, ist er oder sie Teil der Gesellschaft!

Zimmer

Wir suchen Personen, die einer betroffenen Einzelperson oder einer Familie Wohnraum zur Verfügung stellen und einen Vertrag mit dem Migrationsdienst eingehen.

Vertrag für die private Unterbringung:
PDF Vertrag herunterladen

Beispiel private Unterbringung:
SRF Beitrag: Weshalb ein Ehepaar einen abgewiesenen Eritreer bei sich aufnimmt

Kosten

Die Nothilfe-Kosten pro Person und Jahr belaufen sich auf 2880 Franken. Bei rund 550 Personen müssen wir im Kanton Bern so ca. 1’580’000 Franken aufbringen, um für ein Jahr allen Betroffenen das Dasein in den Isolationszentren zu ersparen. Wenn wir es schaffen, dass sich jede hundertste Person im Kanton Bern solidarisch zeigt, beläuft sich der Betrag pro Person auf rund 158 CHF im Jahr. Das heisst pro Monat ca. 13 Franken.

PDF Flyer zum Drucken & Verteilen: