Philosophie

Die Würde des Menschen ist zentraler Kern der Menschenrechte. Sie ist unabhängig vom Geschlecht, dem Glauben, der Ethnie, der Nationalität, und allen möglichen weiteren Kriterien und Zuschreibungen. Deshalb hat jeder Mensch auf der Welt, unabhängig von irgendwelchen Merkmalen, ein menschenwürdiges Leben verdient.

Migration ist eine Folge des herrschenden Weltwirtschaftssystems und der Grossmächtepolitik. Dieses zerstört in manchen Ländern die traditionellen Wirtschafts- und Sozialstrukturen und führt zu einer Politik systematischer Menschenrechtsverletzungen. Da ist Emigration für viele Menschen die einzige Chance zu überleben. Doch bereits vor und an der Grenze zu Europa stossen sie auf eine Mauer – Stacheldrahtzäune zwischen Marokko und den spanischen Enklaven, Soldaten, welche auf die Flüchtlinge schiessen, und das Mittelmeer, welches mittlerweile leider eher den Namen „Totes Meer“ verdient hätte. Gelangt ihnen dennoch die Einreise, stossen sie auf eine Mauer von ausgrenzenden Massnahmen.

Die Menschenrechte sind fundamentale Grundrechte, welche jedem einzelnen Menschen zustehen. Währenddem der Genuss ihrer Rechte für Schweizer Bürger*innen eine Selbstverständlichkeit darstellen, müssen Migrant*innen oft um die Rechte, die ihnen per Menschsein zustehen, kämpfen. Denn die Menschenrechte, welche in den letzten Jahrzehnten in der internationalen Gemeinschaft relativ grossen Konsens gefunden haben – was sich in der Ratifizierung diverser Menschenrechtskonventionen widerspiegelt – stehen nicht selten im Widerspruch zur nationalen Souveränität. Sind laut internationalen Verträgen die Menschenrechte unteilbar, unantastbar und unveräusserlich, sind Staaten aufgrund des Souveränitätsprinzips sehr wohl befähigt, die Menschen auf ihrem Territorium in verschiedene Klassen einzuteilen: Schweizer*innen und Ausländer*innen, EU-Bürger*innen und Drittstaatangehörige, Arbeitsmigrant*innen und Flüchtlinge, Ausländer*innen mit Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsstatus, Personen mit einer vorläufigen Aufenthaltsbewilligung und Sans-Papiers. Daraus entsteht ein Hierarchiensystem, womit automatisch ein Rechtsverlust bei den verschiedenen Kategorien einher geht: So dürfen lediglich die Schweizer*innen an Abstimmungen teilnehmen (auch wenn die Abstimmungen um Gesetze handeln, welche Ausländer*innen betreffen), EU-Bürger*innen haben auf dem Arbeitsmarkt gegenüber anderen Staatsangehörigen (ausgenommen die Schweizer*innen) Vorrang, anerkannte Flüchtlinge erhalten in den meisten Kantonen mehr Sozialhilfe als vorläufig aufgenommene Personen. Am schwierigsten von allen haben es die Sans-Papiers, bei welchen die Rechte am gravierendsten beschnitten werden. Insbesondere bei ihnen als auch bei den anderen vulnerablen (Unter)gruppen sind die Menschenrechte von besonderer Bedeutung, um ihnen zumindest einen minimalen Schutz – Schutz vor dem Verhungern, ein Dach über dem Kopf, medizinische Versorgung – garantieren zu können. Trotz dieses Schutzes ist es äusserst schwer, sich so durch’s Leben zu schlagen. So weisen verschiedene Berichte auf die prekäre Situation für abgewiesene Asylsuchende in Rückkehrzentren hin. Ausserdem bestehen teils massgebliche (juristische und finanzielle) Hürden, wenn es darum geht, diese fundamentalen Rechte für sich einfordern zu können.

Die Menschenrechte sind nicht an den Aufenthaltsstatus gebunden, sondern gelten überall für alle Menschen. Das Solidaritätsnetz Bern setzt sich dafür ein, dass auch Menschen ohne geregelten Aufenthalt ihre Rechte wahrnehmen können.