Kindeswohl von abgewiesenen Kindern und Jugendlichen in der Nothilfe schützen

Die Eidgenössische Kommission für Migration (EKM) hat ihre Studie zur aktuellen Situation von Kindern und Jugendlichen im Schweizerischen Nothilfesystem veröffentlicht.

Das Solidaritätsnetz Bern und 18 weitere Organisationen nehmen gemeinsam Stellung gegen den seit Jahren andauernden Verstoss gegen die Bundesverfassung und die UN- Kinderrechtskonvention. Um diese stossende direkte institutionelle Diskriminierung der betroffenen Kinder und Jugendlichen in der Nothilfe zu beenden, braucht es: (1) Stabile Aufenthaltsbewilligungen statt ständige Ausschaffungsgefahr; (2) Sozialhilfe statt Nothilfe; (3) Regelschule statt Segregation.

Wird ein Schutzgesuch in der Schweiz abgelehnt, eine Ausschaffung der Person ist aber nicht möglich, erhält diese ausschliesslich Nothilfe. Dies beinhaltet den Anspruch auf Hilfe, Betreuung und Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Auch Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Nun zeigen einen repräsentative Studie und ein ausführliches Rechtsgutachten, die im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Migration (EKM) erstellt wurden: Das Nothilferegime verstösst gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen.

Hier geht es zur Stellungnahme.